Erklärung zur Umsetzung der Anforderungen der Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR)
Erklärung zur PPWR-Konformität unserer Verpackungen
Sehr geehrte Damen und Herren, die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR) schafft europaweit einheitliche Anforderungen an das Inverkehrbringen von Verpackungen und soll die Ressourceneffizienz sowie die Kreislaufwirtschaft nachhaltig stärken.
Die PERKEO-WERK GMBH+CO.KG unterstützt die Zielsetzungen der PPWR und setzt die für unser Unternehmen geltenden gesetzlichen Anforderungen entsprechend unserer Rolle innerhalb der Lieferkette um. Diese Erklärung dient der Information unserer Kunden über den aktuellen Stand der Umsetzung der für uns relevanten Verpflichtungen.
Rolle der PERKEO-WERK GMBH+CO.KG
Die PERKEO-WERK GMBH+CO.KG entwickelt, produziert und vertreibt Geräte, Anlagen und Zubehör für die Löt- und Schweißtechnik.
Für die Verpackung und den Versand unserer Produkte verwenden wir Verkaufs-, Um- und Transportverpackungen verschiedener Materialarten. Die eingesetzten Verpackungen werden überwiegend von qualifizierten Verpackungsherstellern und Verpackungslieferanten bezogen.
Die PERKEO-WERK GMBH+CO.KG ist grundsätzlich nicht Hersteller der eingesetzten Verpackungsmaterialien, sondern Verwender und Inverkehrbringer verpackter Produkte.
Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen
Im Rahmen unserer Sorgfaltspflichten arbeiten wir eng mit unseren Verpackungslieferanten zusammen, um die Einhaltung der für unsere Verpackungen geltenden gesetzlichen Anforderungen sicherzustellen. Von unseren Lieferanten werden regelmäßig Informationen und Nachweise zu den eingesetzten Verpackungen angefordert. Hierzu gehören – soweit für die jeweilige Verpackung relevant – insbesondere Angaben zu:
- den verwendeten Verpackungsmaterialien,
- der Recyclingfähigkeit,
- vorhandenen Rezyklatanteilen,
- Stoffbeschränkungen und gesetzlichen Materialanforderungen,
- weiteren nach der PPWR erforderlichen Konformitätsinformationen.
Die erhaltenen Informationen werden von uns geprüft, dokumentiert und im Rahmen unserer gesetzlichen Verpflichtungen berücksichtigt.
Nach dem derzeitigen Kenntnisstand und auf Grundlage der uns vorliegenden Informationen erfüllen die von uns eingesetzten Verpackungen die jeweils anwendbaren Anforderungen der Verordnung (EU) 2025/40, soweit diese für die jeweilige Verpackung bereits gelten.
Informationsweitergabe innerhalb der Lieferkette
Die PERKEO-WERK GMBH+CO.KG stellt sicher, dass die für unsere Rolle innerhalb der Lieferkette erforderlichen Informationen erfasst und aufbewahrt werden.
Soweit gesetzliche Vorschriften oder berechtigte Kundenanfragen dies erfordern, stellen wir die uns vorliegenden Informationen zu den von uns eingesetzten Verpackungen im angemessenen Umfang zur Verfügung. Grundlage hierfür sind die Angaben und Nachweise unserer Verpackungslieferanten sowie unsere interne Dokumentation.
Kontinuierliche Weiterentwicklung
Die Anforderungen der PPWR werden schrittweise wirksam und fortlaufend konkretisiert. Aus diesem Grund überprüft die PERKEO-WERK GMBH+CO.KG ihre Verpackungslösungen regelmäßig und passt interne Prozesse sowie Dokumentationen bei Bedarf an neue gesetzliche Anforderungen an.
Darüber hinaus verfolgen wir das Ziel,
- Verpackungsmaterialien möglichst ressourcenschonend einzusetzen,
- Verpackungsabfälle zu reduzieren,
- recyclingfähige Verpackungslösungen einzusetzen, soweit technisch und wirtschaftlich sinnvoll,
- Verpackungen kontinuierlich hinsichtlich Funktionalität, Umweltverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit zu optimieren.
Schlussbemerkung
Diese Erklärung basiert auf dem derzeitigen Stand der europäischen und nationalen Rechtsvorschriften sowie auf den Informationen, die der PERKEO-WERK GMBH+CO.KG von ihren Verpackungsherstellern und Vorlieferanten zur Verfügung gestellt wurden.
Eigene chemische, physikalische oder analytische Untersuchungen der eingesetzten Verpackungsmaterialien werden durch die PERKEO-WERK GMBH+CO.KG grundsätzlich nicht durchgeführt, sofern hierfür keine gesonderte vertragliche Vereinbarung besteht.
Diese Erklärung dient ausschließlich der Information über die Umsetzung der für unser Unternehmen geltenden Anforderungen der Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR). Sie begründet weder eine Garantie für bestimmte Produkteigenschaften noch eine Beschaffenheitsvereinbarung im rechtlichen Sinne. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
